Ein klares Anliegen statt einer persönlichen Bewertung
Sagen Sie, was sich ändern soll
In einer Besprechung unterbricht Sie ein Kollege wiederholt, bevor Sie Ihre Erklärung beenden können. Der Satz „Sei endlich rücksichtsvoll“ benennt einen Wert, enthält aber keinen konkreten Vorschlag. Sie könnten sagen: „Bei den letzten beiden Punkten konnte ich meine Erklärung nicht zu Ende bringen. Ich muss das Vorgehen noch erläutern, damit wir eine Entscheidung treffen können. Bitte lass mich diesen Punkt abschließen. Danach gehe ich auf deinen Einwand ein.“
Eine hilfreiche Orientierung ist die Abfolge Situation, Auswirkung, Bedürfnis, Bitte. Sie müssen sie nicht als vier auswendig gelernte Sätze vortragen. Wichtig ist, dass die andere Person weiß, worauf Sie reagieren und welche Veränderung Sie möchten. Die Bitte sollte zur Situation passen und in Ihrem Zuständigkeitsbereich liegen. Darum zu bitten, einen Punkt zu Ende zu erläutern, ist kein Verbot von Widerspruch.
Ein Satz mit „Ich“ ist nicht automatisch sachlich. „Ich habe das Gefühl, dass du egoistisch bist“ bewertet weiterhin die Person und schreibt ihr eine Eigenschaft zu. Präziser ist es, die eigene Erfahrung zu benennen: „Wenn sich die Aufgabenstellung ohne Hinweis ändert, kann ich den Termin nicht bestätigen.“ Anschließend folgt ein konkreter Vorschlag, etwa die Auswirkungen einer Änderung zu klären, bevor dem Kunden etwas zugesagt wird.
Wenn Sie zum Problem beigetragen haben, erkennen Sie Ihren Anteil an, ohne die Entschuldigung gleich wieder zurückzunehmen. „Ich habe unvollständige Angaben zur Aufgabe geschickt. Ich ergänze sie heute bis 15 Uhr.“ Danach können Sie die Verantwortung der anderen Person besprechen. Klarheit bedeutet weder einen schroffen Ton noch viele Erklärungen. Nachdem Sie Ihr Anliegen geäußert haben, geben Sie der anderen Person Raum zu antworten und zu prüfen, ob es umsetzbar ist.