Empathie in der Familie, ohne Gefühle aufzuzwingen
Sie können ein Gefühl anerkennen und gleichzeitig ein Verhalten stoppen
Ein Kind wirft wütend das Bauwerk seines Geschwisters um. Zuerst muss weiteres Zerstören verhindert werden. Achten Sie auch darauf, wie es dem Kind geht, dessen Bauwerk zerstört wurde. Danach können Sie fragen, was dem Streit vorausging. „Du bist eifersüchtig, deshalb hast du das gemacht“ unterstellt ein Motiv, das Sie noch nicht kennen. Beschreiben Sie lieber, was passiert ist, und lassen Sie Raum für eine Antwort.
Wenn das Kind sagt, dass sein Geschwister nicht mit ihm spielen wollte, können Sie seine Enttäuschung anerkennen: „Du wolltest mitspielen und die Zurückweisung hat dich wütend gemacht.“ Die Grenze bleibt trotzdem bestehen: „Aber du darfst das Bauwerk nicht zerstören.“ Ein Gefühl zu verstehen bedeutet nicht, ein Verhalten zu entschuldigen. Ebenso wenig müssen Sie ein Gefühl abstreiten, nur weil das Verhalten nicht in Ordnung war.
Die Wiedergutmachung muss auch die betroffene Person berücksichtigen. Fragen Sie, ob sie Hilfe beim Wiederaufbauen möchte oder jetzt Ruhe braucht. Eine Umarmung ist nicht automatisch willkommen. Eine Entschuldigung ersetzt die Wiedergutmachung nicht und verpflichtet niemanden, sofort zu verzeihen. Vereinbaren Sie einen angemessenen nächsten Schritt, der zur Situation und dazu passt, was das Kind verstehen und tun kann.
Dieses Vorgehen ist ein Beispiel für ein alltägliches Familiengespräch und kein garantiertes Erziehungsrezept. Bei großer Aufregung kann das Gespräch warten, bis Zuhören möglich ist. Die Grenze gegenüber dem Zerstören muss jedoch sofort gelten. Ein ähnlicher Grundsatz gilt auch unter Erwachsenen: die Erfahrung anerkennen, ein unakzeptables Verhalten benennen und nach einer konkreten Wiedergutmachung suchen, ohne eine Versöhnung zu erzwingen.